Vergnügungssteuer für den Abiball/die Abifeier (alle Infos)

Vergnügen kostet Geld – in manchen Städten...

Vergnügungssteuer Abiball – echt jetzt? Vielleicht habt ihr den Begriff „Vergnügungssteuer“ bislang noch nicht gehört, aber wenn ihr euren Abiball plant, müsst ihr auch die steuerlichen Aspekte auf dem Schirm haben.

Infos zu Abiball Auflagen – abigrafen.de

Vergnügungssteuer Abiball – #wtf?

Was verbirgt sich hinter der Vergnügungssteuer? Es handelt sich hierbei um eine örtliche Aufwandssteuer. Erscheinungsformen der Vergnügungssteuer sind vor allem die Besteuerung von Eintrittsgeldern für Events jeglicher Art, die sogenannte „Kartensteuer“. Der Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügungen.

Beispiele hierfür sind vor allem Tanzveranstaltungen in Diskotheken, Filmvorführungen oder „Scheunenfeste“. Die Steuerhöhe wird anhand von Preis oder Anzahl ausgegebener Eintrittskarten, mittels Pauschalbeträgen oder nach typischen Merkmalen ermittelt (wie beispielsweise bei Events nach der Größe des Raumes).

An wen ist die Vergnügungssteuer zu zahlen & wie hoch ist sie?

Die Bundesländer haben die Vergnügungssteuer in ihren jeweiligen Kommunalabgabengesetzen geregelt und dort Ermächtigungsgrundlagen für die Gemeinden zur Erhebung dieser Steuer normiert. Deshalb kann man auch keine pauschalen Aussagen über die Höhe der Steuer machen. Denn jede Gemeinde (Stadt) hat andere Steuersätze. Einzige Ausnahmen: Die Bundesländer Berlin, Hamburg, Bremen, Bayern und das Saarland.

Die meisten Städte bieten Formulare zur Anmeldung der Vernügungssteuer an, die man sich online herunterladen kann. Am besten ihr googlet eure Stadt in Verbindung mit dem Begriff „Vergnügungssteuer“. So solltet ihr fündig werden.

Wichtig zu wissen: Wenn der Steuerpflichtige Fristen für die Anmeldung der Veranstaltung(en), für die Vorlage der Eintrittskarten oder für die Abrechnung nicht einhält, können Zuschläge bis zu 25 % auf die endgültig festzusetzende Steuer erhoben werden.

Welche Faktoren spielen für die Erhebung der Vergnügungssteuer Abiball eine Rolle?

Auch diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, da jede Gemeinde ihre eigenen Kriterien zu Grunde legen kann. Am Beispiel der Stadt Dortmund sind folgende Kriterien relevant (Auszug):

Um welche Art von Veranstaltung handelt/e es sich?
Lässt bereits der Name der Veranstaltung auf Tanz schließen, zum Beispiel: Ü30-Party oder Tanzball?

Wie wird/wurde die Veranstaltung beworben?
Ist für den Besucher erkennbar, dass die Veranstaltung auf das Vergnügen am Tanz ausgerichtet ist und/oder wird ausdrücklich auf Tanz hingewiesen?

Ist/war in den Veranstaltungsräumen eine Tanzfläche vorhanden?
Eine freie, abgegrenzte Fläche, die nicht als Stehplatz für die Besucher dienen und auch nicht bestuhlt sein darf.

Die entscheidende Frage ist, ob es sich um eine steuerpflichtige Tanzveranstaltung oder eine nicht steuerpflichtige Musikveranstaltung handelt.

Bitte beachten

Alle Angaben ohne Gewähr!