Gema-Gebühren für Abiball/Abifeier abführen (alle Infos)

Gema Gebühren Abiball

Gema Gebühren Abiball – Muss man auch für Abibälle GEMA Gebühren blechen? Auf dieser Seite erfahrt ihr alles wichtige darüber. So kann auch nichts schiefgehen und ihr könnt sorgenfrei euren sorgfältig geplanten Abiball-Abend genießen!

Infos zu Abiball Auflagen – abigrafen.de

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- & mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

Eine geplante Musiknutzung auf dem Abinall muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Mit der anschließenden Bezahlung der Urhebervergütung besitzt ihr die Lizenz der GEMA zur Musiknutzung auf eurer Abifeier. Hierzu stehen für die unterschiedlichen Arten der Musiknutzung verschiedene Tarife zur Verfügung.

Die Urhebervergütung wird von der GEMA an ihre Mitglieder – wie den Komponisten, Textdichter und Musikverleger – weitergegeben.

Müsst ihr GEMA Gebühren für den Abiball zahlen?

Tatsächlich ist es so, dass jeder, der in Deutschland Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, automatisch Kunde der GEMA ist. Heißt: Gebühren werden fällig. Dazu muss euer Abiball im Vorfeld angemeldet werden, woraus automatisch die Genehmigung resultiert.

Falls ihr eure Abifeier beispielsweise in einer Diskothek feiert, werden die GEMA Gebühren im Normalfall bereits vom Betreiber der Disco abgeführt. In diesem Fall müsstet ihr nicht noch separat die GEMA Gebühren entrichten. Ihr solltet dies allerdings unbedingt vorab mit dem Betreiber klären und euch schriftlich bestätigen lassen! So habt ihr immer einen Nachweis!

Falls ihr jedoch in der Schulaula oder einer Lagerhalle feiert, seid ihr zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Wendet Euch am besten direkt an die entsprechende Bezirksdirektion. Fragt nach, ob ein Vergütungsanspruch besteht und besprecht eure musikalischen Planungen. Daraufhin erhaltet ihr dann Formulare der GEMA, die ihr ausfüllen und zurücksenden müsst. Auf dieser Basis werden dann die Lizenzkosten ermittelt. https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/

Bitte unbedingt beachten: Wenn ihr der Anmeldepflicht nicht nachkommt, kann die GEMA Schadensersatzansprüche in Höhe des doppelten Normalvergütungssatzes fordern! Also informiert euch gründlich – dann seid ihr auf der sicheren Seite.

Gültiges Gerichtsurteil Baden-Württemberg

Wir haben die Information erhalten, dass ein Förderverein, der seit vielen Jahren die jeweiligen Abijahrgänge in der Organisation des Abiballs unterstützt, als Verein den Mietvertrag für die Location und den Haftpflichtversicherungsvertrag abschließt. Für die so vom Verein mit veranstalteten Abibälle müssen keine GEMA-Gebühren bezahlt werden! Dies wurde mit einem gültigen Urteil für ganz Baden-Württemberg vom Amtsgericht Stuttgart bestätigt. Das Amtsgericht hat damit eine Klage der GEMA abgewiesen. Die GEMA ging nicht in Berufung, sodass das Urteil rechtskräftig ist.

Bitte beachten

Alle Angaben ohne Gewähr!