Sind für eine Abiball Genehmigungen Ordnungsamt überhaupt notwendig? Ob – und wenn ja welche – Genehmigungen hier nötig sind, hängt vom Ablauf, der Dauer und dem Inhalt eurer Abifeier ab.
Falls ihr ein oder mehrere Dinge folgender Übersicht plant, solltet ihr unbedingt eine Genehmigung vom Ordnungsamt einholen:
Nutzung von öffentlichem Straßenland
Straßen- & Wegegesetz
Nutzung von Lautsprecheranlagen
§9 & §10 Landesimissionsgesetz; insbes. unter freiem Himmel
Nutzung von Feuerwerk / Pyrotechnik
Sprengstoffgesetz
öffentlicher Ausschank von alkoholischen Getränken
§12 Gaststättengesetz
Straßensperrungen / Halteverbotszonen o.ä.
§45 StVO
Findet der Abiball in einer öffentlichen Gaststätte statt, so liegt bereits eine Schankerlaubnis vor und muss nicht separat beantragt werden. Hier müsst ihr also nicht weiter tätig werden.
Viel wahrscheinlicher ist aber, dass ihr euer Abifeier an einem anderen Ort durchführt: Beispielsweise in einer alten Lagerhalle, auf dem Schulgelände oder in einem privaten Gebäude. Dann ist der öffentliche Ausschank tatsächlich genehmigungspflichtig.
Allerdings ist nach §12 Gaststättengesetz lediglich der öffentliche Ausschank von alkoholischen Getränken genehmigungspflichtig. Falls ihr die Getränke kostenfrei anbietet, entfällt die Genehmigungspflicht. Aber da ihr die Ausgaben für die Abiturfeierlichkeiten ja irgendwie refinanzieren müsst, ist das wohl eher unwahrscheinlich 😉
Wer sich ganz gründlich informieren möchte, kann sich die Gesetzestexte des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zum Thema »Gaststättengesetz zu Gemüte führen.
Natürlich solltet ihr auch mit der Lautstärke der Musik aufpassen. Insbesondere, wenn der Abiball in der Nähe eines Wohngebietes statt findet. Schließlich wollt ihr ja nicht die Polizei auf der Matte stehen haben, sondern euren besonderen Abend einfach nur genießen. Hilfestellung findet ihr sicherlich bei eurer Schulleitung, älteren Abiturjahrgängen oder auch im Internet (Achtung: Hier ist nicht jede Quelle seriös!).