Vergnügungssteuer zahlen für Abi Party ja oder nein

Vergnügen kostet Geld – in manchen Städten...

Vergnügungssteuer Abi Party – #wtf? Vielleicht habt ihr den Begriff „Vergnügungssteuer“ bislang noch nicht gehört, aber wenn ihr eigene Abiparties organisieren wollt, müsst ihr auch die steuerlichen Aspekte auf dem Schirm haben.

Infos zu Abi Party Auflagen – abigrafen.de

Vergnügungssteuer Abi Party – was ist das denn?

Was ist die Vergnügungssteuer? Hierbei handelt es sich um eine örtliche Aufwandssteuer. Erscheinungsformen der Vergnügungssteuer sind vor allem die Besteuerung von Eintrittsgeldern für Veranstaltungen, die sogenannte „Kartensteuer“. Der Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügungen.

Beispiele hierfür sind vor allem Tanzveranstaltungen in Diskotheken, Filmvorführungen oder „Scheunenfeste“. Die Steuerhöhe wird anhand von Preis oder Anzahl ausgegebener Eintrittskarten, mittels Pauschalbeträgen oder nach typischen Merkmalen ermittelt (wie z. B. bei Veranstaltungen nach der Raumgröße).

An wen ist die Vergnügungssteuer zu zahlen & wie hoch ist sie?

Mit Ausnahme von Berlin, Hamburg, Bremen, Bayern und dem Saarland haben alle Bundesländer die Vergnügungssteuer in ihren jeweiligen Kommunalabgabengesetzen geregelt und dort Ermächtigungsgrundlagen für die Gemeinden zur Erhebung dieser Steuer normiert. Deshalb kann man auch keine pauschalen Aussagen über die Höhe der Steuer machen. Denn jede Gemeinde (Stadt) hat andere Steuersätze.

Die meisten Städte bieten online Formulare zur Anmeldung der Vernügungssteuer an. Am besten ihr googlet eure Stadt in Verbindung mit dem Begriff „Vergnügungssteuer“. So solltet ihr fündig werden.

Wichtig: Wenn der Steuerpflichtige Fristen für die Anmeldung der Veranstaltung(en), für die Vorlage der Eintrittskarten oder für die Abrechnung nicht einhält, können Zuschläge bis zu 25 % auf die endgültig festzusetzende Steuer erhoben werden.

Welche Faktoren speilen für die Erhebung der Vergnügungssteuer Abi Party eine Rolle?

Auch diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, da jede Gemeinde ihre eigenen Kriterien zu Grunde legen kann. Am Beispiel der Stadt Dortmund sind folgende Kriterien relevant (Auszug):

Um welche Art von Veranstaltung handelt/e es sich?
Lässt bereits der Name der Veranstaltung auf Tanz schließen, zum Beispiel: Abi Party?

Wie wird/wurde die Veranstaltung beworben?
Ist für den Besucher erkennbar, dass die Veranstaltung auf das Vergnügen am Tanz ausgerichtet ist und/oder wird ausdrücklich auf Tanz hingewiesen?

Ist/war in den Veranstaltungsräumen eine Tanzfläche vorhanden?
Eine freie, abgegrenzte Fläche, die nicht als Stehplatz für die Besucher dienen und auch nicht bestuhlt sein darf.

Die entscheidende Frage ist, ob es sich um eine steuerpflichtige Tanzveranstaltung oder eine nicht steuerpflichtige Musikveranstaltung handelt.

Bitte beachten

Alle Angaben ohne Gewähr!