Abizeitung Rechte & Pflichten: Anbieterkennzeichnung, Recht am gesprochenen Wort (Antworten auf häufig gestellte Fragen)
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ALLES ÜBER DAS RECHTLICHE DER ABIZEITUNG / ABIBUCH

Rechtliche Aspekte bei der Abizeitung sollte das Redaktionsteam unbedingt beachten, Denn eine rechtliche Absicherung sollte stets gegeben sein. Damit auch wirklich alles glatt läuft, haben wir euch hier kurz einige Informationen rechtlicher Natur zusammengeschrieben. Als Herausgeber einer Abizeitung müsst ihr nämlich so einige Dinge beachten. Denn tatsächlich fällt ein Abschlussbuch auch unter das Presserecht.

Auch wenn es müßig ist – lest euch alle Seiten einmal durch, um nachträglichen Ärger, Missmut oder gar weitreichende rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Im schlimmsten Fall können euch Klagen drohen. Und das Redaktionsteam ist als Herausgeber der Zeitung verantwortlich für den veröffentlichten Inhalt.

Was für rechtliche Aspekte werden hier behandelt?

Wir erklären euch zu den wichtigsten rechtlichen Themen die wichtigsten Aspekte und bieten viele konkrete Beispiele mit Fragen und Antworten.

→ Presserecht / Medienrecht
→ Journalistische Sorgfaltspflicht
→ Impressumspflicht im Abibuch
→ Pflichtangabe Anbieterkennzeichnung
→ Das Recht am eigenen Bild
→ Das Recht am eigenen Wort
→ Über die Pressefreiheit
→ Über das Persönlichkeitsrecht
→ Das Recht auf freie Meinungsäußerung

Darüber hinaus findet ihr Links zum Pressecodex des Deutschen Presserates und zum Presserecht je Bundesland.

Welche juristische Garantie wird geboten?

Natürlich können wir keine juristische Garantie für die gemachten Angaben übernehmen. Deshalb sind alle Angaben ohne Gewähr.

Wir sind trotzdem sicher, dass ihr mehr als gut gewappnet seid, wenn ihr diese Themen durchgearbeitet habt und euch entsprechend verhaltet.

Wenn ihr euch in Einzelfällen nicht sicher seid, lasst das Abibuch vor der Veröffentlichung einfach von der Schuldirektion, ausgewählten Lehrern oder Eltern lesen. Im Zweifelsfall raten wir euch dazu, lieber einen kritischen Kommentar oder Bericht zu löschen, als großen Ärger oder gar eine Klage zu riskieren.

Und erinnert euch in Streitfällen daran, dass die Abizeitung ja ein schönes Erinnerungsstück sein soll (und zwar für jeden). Und nicht etwa eine Möglichkeit, um mit ungeliebten Mitschülern oder Lehrern abzurechnen…