Abizeitung rechtliche Aspekte wie Pressefreiheit, Persönlichkeitsrecht, Impressum, journalistische Sorgfaltspflicht

JOURNALISTISCHE SORGFALTSPFLICHT

Das Impressum in der Abizeitung ist ein absolutes Muss.Das Herausgeben und Verbreiten der Abizeitung fällt nämlich unter das Presserecht. Also seid ihr dazu verpflichtet, ein Mindestmaß an journalistischer Sorgfalt walten zu lassen. Im folgenden erklären wir euch, welche Punkte dazu gehören.

Impressum in der Abizeitung ist Pflicht

Hier muss eine Person benannt werden, die verantwortliche/r im Sinne des Presserechts ist (kurz: V.i.S.d.P.). Diese Person ist offiziell für den Inhalt der Abizeitung gegenüber Dritten verantwortlich. Achtet also sorgsam darauf, dass keine Rechte Dritter (Schüler, Lehrer) verletzt werden (durch Beleidigungen, Verleumdnungen, Bloßstellungen).

Pflichtangaben für euer Impressum in der Abizeitung sind

→ Verfasser oder Herausgeber
→ Name & Wohnort bzw. Firma & Geschäftssitz der Druckerei

Ihr könnt natürlich zusätzlich die Namen des Redaktionsteams – bzw. aller Leute, die an der Entstehung des Abibuches in irgendeiner Form mitgewirkt haben – erwähnen.

Anzeigenkennzeichnung im Abibuch

Die Vermischung von redaktionellem und werblichem Inhalt ist nach Presserecht verboten. Deshalb müssen alle Anzeigen in der Abizeitung deutlich als Werbung erkennbar sein. Wenn Werbeanzeigen nicht auf den ersten Blick in eurer Abizeitung also solche erkennbar sind, solltet Ihr diese mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen.

Rechte am eigenen Bild

Im Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) werden die „Rechte am eigenen Bild“ geregelt. Nach §§ 22 ff dürft ihr Fotos von Mitschülern und Lehrern nur dann in der Abizeitung veröffentlichen, wenn die Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben.

Tipp: Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, druckt die fertig gestaltete Abizeitung einmal aus und legt sie allen Personen, deren Fotos irgendwo abgebildet sind, zur Unterschrift vor. Das Exemplar ist dann natürlich von einer verantwortlichen Person aus dem Redaktionsteam gut und dauerhaft aufzubewahren. So kann es auch verspätet kein Ärger oder gar Klagen geben,

Rechte am gesprochenen Wort (bei Zitaten)

Folgend ein konkretes Beispiel:

Schüler X sagt häufig zitierwürdige Sätze, die seine Mitschüler notiert haben. Das Abizeitung-Kommiteemöchte diese Sprüche nun veröffentlichen. Schüler X gibt dazu allerdings keine Zustimmung oder spricht gar ein explizites Verbot zum Abdruck seiner Sprüche in der Abizeitung aus. Er beruft sich auf das Recht am gesprochene Wort.

Könnte Schüler X eine Klage anstrengen, wenn die Sprüche trotzdem veröffentlicht werden?

Ja, aber nur, wenn man mitgeschriebene (oder aus dem Gedächtnis rezitierte) Worte eines Dritten veröffentlicht, die dessen persönlichen oder gar intimen Bereich betreffen, kann das zu belangen sein. Denn dadurch wird das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.

Hat Schüler X tatsächlich ein Recht auf das gesprochene Wort?

Nein, denn das Recht auf das gesprochen Wort trifft nur für Tonaufnahmen zu, nicht für Mitschriften. Allerdings kann in besonderen Fällen hier das Urheberrecht greifen. Zu geschützten Werken im Sinne des gehören beispielsweise auch persönliche, geistige Schöpfungen. Dazu bedarf es aber einer gewissen Schöpfungshöhe, die zu erreichen schon einen ganz besonderen IQ erfordert 😉. Auch in einem solchem, sicher mehr als seltenen Fall darf aus dem geschützten Werk trotzdem öffentlich zitiert werden. Siehe hierzu § 51 Zitate, Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

Tipp: Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Jeden von uns davor, öffentlich lächerlich gemacht zu werden. Wenn sich also einer eurer Mitschüler explizit gegen eine Veröffentlichung ausspricht, solltet ihr dem einfach nachgeben.

ACHTUNG: ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!

Rechtliche TIPPS

Medienrecht & Presserecht Abizeitung/Abibuch

Mehr Infos zum Pressekodex des Deutschen Presserates findet Ihr auf www.presserat.info

Medienrecht & Presserecht Abizeitung/Abibuch

Die rechtliches Aspekte bei der Abizeitung sind für jedes Bundesland unterschiedlich. Detaillierte Infos für jedes Bundesland findet ihr auf www.presserecht.de